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Die Webseite „Internet Movie Database“ will in den nächsten Jahren einen seit langem und von vielen Internetusern gehegten Wunsch, in die Realität umsetzen. In ein paar Jahren sollen alle Filme und Serien, welche sich derzeit in der Datenbank befinden, online abruf- und per Live-Stream ansehbar sein.
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Die stolze Summe von 29.000 Dollar durfte jetzt eine britische Filesharerin für das Computerspiel Pinball Dreams 3D bezahlen. Auslöser dafür war die Kriegserklärung der Firma Topware Interactive gegen 100 Verdächtige, um die illegale Weitergabe ihres Spiels zu unterbinden. Den ersten Sieg konnten sie jetzt vor Gericht erringen.
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Was die Webgemeinschaft schon seit Jahren von sich selber behauptet rückt jetzt auch langsam in das Bewusstsein der Menschen, welche eher weniger mit der Sache direkt zu tun haben, dafür aber jeden Tag juristisch über angebliche Straftaten entscheiden müssen. Die deutschen Gerichte wurden in der Vergangenheit mit Klagen von sogenannten „Abmahnkanzleien“ überhäuft, welche angeblich kriminelle Filesharer aufgespürt haben. Doch damit soll jetzt Schluss sein.
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Die Anwaltskanzleien des Landes dürften sich die Hände reiben. Aber auch Richter und Beamte werden von diesem Kuchen ein ordentliches Stückchen abbekommen. Denn in einem neuen Urteil des Landesgereichtes Hamburg wurde jetzt der Streitwert eines Musikstückes, welches auf Filesharing Servern angeboten wird auf 20.000 Euro festgesetzt.
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Eigentlich sollte alles ganz anders ablaufen. Doch diesmal gab es kein zurück mehr. Im November 2004 zeigte sich Capitol Records, welche durch die RIAA (Recording Industry Association of America) vertreten wurde, noch siegessicher als sie damals gegen Debbie Foster vorging, weil diese angeblich über ihre Internetverbindung, verbotenes Filesharing betrieb.
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