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Szene05.08.2008, 05:35← Alle News

GVU gibt zu: Nicht jeder Filesharer ist kriminell

RonnyRonny1.240 LeserLesezeit 2 Min

Was die Webgemeinschaft schon seit Jahren von sich selber behauptet rückt jetzt auch langsam in das Bewusstsein der Menschen, welche eher weniger mit der Sache direkt zu tun haben, dafür aber jeden Tag juristisch über angebliche Straftaten entscheiden müssen. Die deutschen Gerichte wurden in der Vergangenheit mit Klagen von sogenannten „Abmahnkanzleien“ überhäuft, welche angeblich kriminelle Filesharer aufgespürt haben. Doch damit soll jetzt Schluss sein.

GVU gibt zu: Nicht jeder Filesharer ist kriminell
Filesharer sind der Justiz ein Dorn im Auge. Nicht weil es angeblich kriminell ist Daten über P2P Börsen miteinander auszutauschen, sondern weil der hinzugekommene Arbeitsaufwand für die Gerichte nicht mehr zu bewältigen ist. Meistens handelt es sich bei den Strafanzeigen um eher lächerliche bis nicht strafbare Handlungen. Eine Berliner Oberstaatsanwältin äußerte sich in einem Interview zu diesem Thema jetzt wie folgt. „Die Verfehlung der Nutzer von Tauschbörsen ist einfach zu gering, um den ganzen Rechtsstaat draufzuwerfen“ Dieser Aussage schloss sich jetzt auch die GVU, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, an. Christian Sommer, der Vorstandsvorsitzende der GVU erklärte noch einmal ausdrücklich, dass man sich nur auf die Täter konzentriere welche sich an der Spitze der illegalen Verbreitungspyramide befinden.

Bei zwei bekannt gewordenen Fällen schlug dann auch der Arm des Gesetzes dementsprechend zu. So wurde 2004 ein Filesharer, welcher eine Musiktauschbörse betrieb, zu 80 Tagessätzen a’ fünf Euro verurteilt. Zusätzlich einigte man sich außergerichtlich auf einen Schadensersatz in Höhe von 80.000 Euro. 2007 flog zudem ein Leipziger Filesharer auf, der im kürzesten Zeitraum 4,1 Terabyte am Filmdateien in ein Filesharernetzwerk hoch lud. Genau diese Personengruppe will sich die GVU krallen und vor Gericht bringen. Alle anderen kleineren Filesharer will man gewähren lassen. Zum einen würde es ein schlechtes Zeichen setzen, die kleinen Fische wegen weniger Vergehen zu verklagen. Zum anderen ergebe sich damit auch eine unlösbare Aufgabe für die Strafverfolgung.

Statt dessen würde es die GVU in Zukunft gerne sehen, wenn Filesharer direkt über ihren Provider per Mail abgemahnt werden. In Frankreich und Großbritannien ist dies schon  Realität. Dort erhalten Filesharer, welche ein bestimmtes Datenvolumen überschreiten, eine kurze Mail mit dem Hinweis, dass Filesharing zu unterlassen ist. Der Großteil der Webnutzer, die bisher eine solche Mail empfangen haben, ließen danach auch die Finger von den Tauschbörsen.

Quelle: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=080805018, pressetext.de;http://de.wikipedia.org/wiki/Filesharing#Rechtliche_Auseinandersetzungen_um_Filesharing, wikipedia.de;http://langerlenny.de/mediac/400_0/media/Raubkopierer~sind~auch~nur~Menschen.jpg, Bildquelle

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