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Vor einiger Zeit berichteten wir von dem Vorhaben des Bundesinnenministeriums, im Verdachtsfalls Handy, Festnetz und Internetleitung zu überwachen. Die gesetzliche Regelung zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung wurde heute im Bundestag abgehandelt. Am heutigen Nachmittag stimmten die Volksvertreter mit großer Mehrheit für die personenbezogene Speicherung von Telekommunikationsdaten.
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"Guten Tag, Polizei. Bitte folgen sie uns zum Revier." Grund dafür war eine am Rückfenster des Autos angebrachte Kopie der allseits bekannten Schäublone. Nach mehrstündiger Wartezeit durfte der 22-jährige Münchner Informatikstudent die Polizeiwache wieder verlassen. Im Gepäck eine Strafanzeige wegen "Anfangsverdacht auf Beleidigung".
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Im Herbst dieses Jahres läuft die Frist für die neuen gesetzlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung ab, welche es dem Staat ermöglicht, im Verdachtsfall Handy, Festnetz und Internetleitung zu überwachen. Aber auch die Bürger dürfen sich wohl fortan untereinander bespitzeln. In einem Interview mit dem SPIEGEL geht der Bundesinnenminister in die Offensive und setzt noch Einen drauf.
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Am 15. September dieses Jahres läuft die Frist für die Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ab, welche das Bundeskabinett im Rahmen eines Gesetzesentwurfs zur Neuordnung der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren gesetzt hat. Das Gesetz soll unter anderem Regelungen zur Speicherung von Vorratsdaten beinhalten und am 01.01. 2008 in Kraft treten. Eine vom Schleswig-Holsteinischen Landtag in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die personenbezogene Speicherung von Telekommunikationsdaten verfassungswidrig ist.
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