Allgemein06.07.2007, 23:57
Kopien für den Privatgebrauch
Diese Woche hat der Bundestag ein zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts verabschiedet. Im Fokus der Debatte steht das Anfertigen von urheberrechtlich geschützten Kopien für den Privatgebrauch, was auch weiterhin möglich sein soll. Während das Gesetz an dieser Stelle mit einer großen Mehrheit durchgewunken wurde, muss der Entwurf jetzt noch im Bundesrat Zustimmung finden.
AUS DEM ARCHIVDieser Artikel erschien 2007, vor 19 Jahren: damals noch unter dem Namen ProjectLAN.de, dem Vorgänger von ploynt. Termine, Preise und Links sind der Stand von damals.
Allerdings gilt es dabei zu beachten, dass kein Kopierschutz umgangen werden darf. Außerdem ist es verboten, von einer illegalen Vorlage Kopien anzufertigen, was sich besonders gegen die Nutzer von Internet-Tauschbörsen, die Kopien von illegal erstellen Vorlagen verbreiten, richtet.
Als Entschädigung dafür werden auch weiterhin Pauschalen an die Film- und Musikindustrie ausgezahlt, die auf Hardware und Medien erhoben werden. Diese Vergütung muss in einem angemessenen Rahmen zu den Preisen der Produkte stehen.
Nach Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stellt dieser Gesetzesentwurf eine optimale Positionierung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter dar.
Ein Abgeordneter der CDU ist der Meinung, dass "geistiges Eigentum eine wesentliche Grundlage für Wohlstand in unserer Gesellschaft ist" und daher "kein Weg an DRM vorbeiführt". Die "Internetpiraterie" bezeichnete er als "einen der größten Angriffe auf die Volkswirtschaft".
Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung im Bundestag mit der Begründung, dass der Verbraucher aufgrund von Systemen zum digitalen Rechtemanagement (DRM) sein Recht auf Privatkopien nicht vollends durchsetzen könnte. Außerdem fände durch den Verbot von P2P- Netzwerken eine Kriminalisierung junger Menschen statt.
Die Linken hingegen stimmten gegen den Entwurf. Sie sehen den freien Zugang zu Wissen und Bildung gefährdet, der, so die Befürchtung, sich in Zukunft immer stärker kommerzialisieren wird.
Als Entschädigung dafür werden auch weiterhin Pauschalen an die Film- und Musikindustrie ausgezahlt, die auf Hardware und Medien erhoben werden. Diese Vergütung muss in einem angemessenen Rahmen zu den Preisen der Produkte stehen.
Nach Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stellt dieser Gesetzesentwurf eine optimale Positionierung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter dar.
Ein Abgeordneter der CDU ist der Meinung, dass "geistiges Eigentum eine wesentliche Grundlage für Wohlstand in unserer Gesellschaft ist" und daher "kein Weg an DRM vorbeiführt". Die "Internetpiraterie" bezeichnete er als "einen der größten Angriffe auf die Volkswirtschaft".
Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung im Bundestag mit der Begründung, dass der Verbraucher aufgrund von Systemen zum digitalen Rechtemanagement (DRM) sein Recht auf Privatkopien nicht vollends durchsetzen könnte. Außerdem fände durch den Verbot von P2P- Netzwerken eine Kriminalisierung junger Menschen statt.
Die Linken hingegen stimmten gegen den Entwurf. Sie sehen den freien Zugang zu Wissen und Bildung gefährdet, der, so die Befürchtung, sich in Zukunft immer stärker kommerzialisieren wird.
Quelle: http://www.winfuture.de,Quelle 1;http://www.heise.de,Quelle 2
Kommentare 2
- 0aD1. Kommentar
Nicht ganz unrichtig
"geistiges Eigentum eine wesentliche Grundlage für Wohlstand in unserer Gesellschaft ist"
Sicher hat der gute Mann da nicht ganz Unrecht. Doch hinkt dieser Vergleich bei einigen "geistigen Produkten" vor allem in der Medienbranche. - 0
mir passt das nicht
ich finde das alles schwachsinn....
free information. free knowledge etc ....
ein interessanter artikel zu dem thema war letztens auf spiegel.de
artikel (lang)
??
öffentlich · unter dem Artikel
als … · +2 PLoints
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