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Allgemein28.06.2007, 08:46← All News

Kein Killerspieleverbot notwendig

TorstenTorsten1,764 readers2 min read

Im Zuge der Killerspieldebatte wurde auch mehrere Untersuchungen in Auftrag gegeben. Auch das Hans-Bredow-Institut für Medienforschung in Hamburg wurde mit einer Studie zu diesem Bereich beauftragt. der Fokus lag hierbei auf der Frage, ob der jetzige Jugendmedienschutz im Bereich der Video- und Computerspielmedien effizient genug arbeitet. In Auftrag gegeben wurde die Studio vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - insbesondere einzelne Politiker erhofften sich vor allem eine klare Aussage zum Verbot der Killerspiele.

Kein Killerspieleverbot notwendig
Das Ergebnis der Untersuchung liegt nun vor udn dürfte vor allem für die computerspielende Zielgruppe nicht uninteressant sein.

Fazit der Untersuchung

"Der § 131 StGB (Gewaltverherrlichung) ist bereits auf Computer- und Videospiele anwendbar. Einer Erweiterung des Anwendungsbereiches (also z.B. das Verbot bestimmter Spielgattungen) sind enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt, da etwa ein Totalverbot auch erwachsenen Nutzerinnen und Nutzern die Inhalte vorenthält und in die Rechte der Hersteller eingreift. Auch Spiele sind nach Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Kommunikationsinhalte.".


Im Klartext heisst das, dass derzeit, nach Meinung der (Sozial-)Wissenschaftler, keinerlei verschärfter Handlungsbedarf in Hinblick auf ein Verbot der sogenannten Killerspiele bestehe. Die Kernaussage beinhaltet auch das Problem der umfassenden Verbots-Regelung in Hinsicht auf mündige Nutzer dieser Medien. Ihnen darf die Nutzung nicht verboten werden.

Was die Verbesserung des Jugendschutzes betrifft, gibt es dennoch Vorschläge vom Institut. So sollte es zum Beispiel Ordnungsbehörden gestattet sein, Testkäufe zu tätigen, um so der mangelnden Alterskontrolle der Händler entgegen zu wirken. Auch die USK könnte verbessert werden. Man kritisiert mangelnde Transparenz bei der Prüfung und Einstufung der Spiele. Lösen soll dieses Problem ein Kriterienkatalog, nach welchem bestimmte Kriterien der Spiele detaillierter eingeordnet werden können. Ein kleiner Seitenhieb ging an die Mitarbeiter der Prüfstelle. Diese seien "unterschiedlich kompetent" und teilweise auch überfordert mit ihrer Arbeit. Dem könnte man mit Schulungen und Personalaufstockung entgegenwirken.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die unterschiedliche oder auch teilweise überschneidende Kennzeichnung der Alterseinstufung auf den Verpackungen. So sind teilweise nicht nur die USK-Kennzeichnungen sondern zusätzlich noch die europäischen PEGI-Freigaben vermerkt, was beim Käufer und Verkäufer für Verwirrung sorgen kann. Zudem sollen die Bezeichnungen offensichtlicher und aufdringlicher gestaltet werden. Ein weiterer Punkt ist die Zeitdauer, bis ein Spiel auf dem Index landet. Ein vorläufiges Verkaufsverbot soll präventiv dem zu langen Indizierungsverfahren entgegenwirken.

Die Analyse des Hans-Bredow-Instituts ist 170 Seiten stark und zum freien Download verfügbar. Ein Einblick lohnt sich, so wird auch auf die Probleme beim Internet-Vertrieb eingegangen und die Ausstattung der Jugendlichen analysiert.

Source: http://tinyurl.com/2fmcf8,Download der Studie als PDF

Comments 1
  • 0
    aDaDFirst comment

    Unwort des Jahres

    "Killerspiel"
??
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