Die Anwaltskanzleien des Landes dürften sich die Hände reiben. Aber auch Richter und Beamte werden von diesem Kuchen ein ordentliches Stückchen abbekommen. Denn in einem neuen Urteil des Landesgereichtes Hamburg wurde jetzt der Streitwert eines Musikstückes, welches auf Filesharing Servern angeboten wird auf 20.000 Euro festgesetzt.

Dies kommt einer Bankrotterklärung gleich, sobald man als Anbieter solcher Dienste erwischt und verklagt wird. In einem Gespräch der Nachrichtenagentur pressetext.de und der IT-Recht-Kanzlei wird ziemlich eindeutig erklärt was dies finanziell für alle Beteiligten bedeutet. So erklärte ein Sprecher der Kanzlei, daß schon das Auffinden von 50 Songs zu einem Streitwert von 1 Million Euro führen würde. Laut dem Gebührenkatalog der Anwälte, dürften sich diese dann über ein nettes Sümmchen von knapp 6.000 Euro freuen. Der Rest der Kosten für die erste Instanz in einer Gesamthöhe von 15.000 Euro käme dann allen anderen Beteiligten zu Gute. Was in dieser Summe natürlich noch nicht eingerechnet ist, ist die zusätzliche Schadensforderung der Musikindustrie.
Source: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=070915006, Newsquelle:pressetext.de;http://highspeed.vol.at/files/filesharing_news2.jpg, Bildquelle:highspeed.vol.at
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