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- #61Wenn Anwälte doch nur nicht so schweine teuer wären! 😉
- #62Halli Hallo, das Problem ist ganz einfach das dort ein Anwalt vermutlich nicht viel ausrichten kann.
Was ich bisher darüber gelesen habe ist es in Deutschland scheinbar eine rechtliche Grauzone und man kann Webdesigns in dem Sinne nicht schützen lassen - da greift das Urheberrecht nicht. Ironischerweise fällt jeder Mist (... Ich hab ne Zwiebel auf dem Kopf... 😉 )der als Kunst verkauft wird unter das Urheberrecht.
Die deutsche Rechtssprechung kann man oft nicht verstehen. - #63@ dem Carsten zustimm ❗ ❗
Jedoch hat er sich durch die illegale Nutzung der Koobisoftware und die illegalen Downloads von urheberrechtlich geschützter Software strafbar gemacht. Diese Infos sind raus und soweit ich weiß, können Ermittlungen lange dauern.
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