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Szene16.06.2007, 05:23← Alle News

Rechtsstreit zwischen Lanparty.de und Netzwerkfirma beendet

TorstenTorsten3.133 LeserLesezeit 2 Min

Nach einem vier Jahre, sechs Monate und zwei Wochen andauernden Rechtsstreit hat die Redaktionsleitung von Lanparty.de nun erfreuliche Post erhalten. Details zu dem seit Dezember 2002 andauernden Rechtsstreit zwischen LANparty.de und einer (mittlerweile wohl nicht mehr tätigen) Netzwerkfirma aus Duisburg wird es derzeit noch nicht geben, aber dafür kann nun verkündet werden, dass der Rechtsstreit beigelegt werden konnte.


Wie es dazu kam


Im Januar 2003 erhielt die Redaktion eine Abmahnung samt Kostennote durch die von IPRONEC GmbH beauftragten Anwälte. Grund war ein, im "Rahmen der freien Meinungsäußerung" geschriebenes Kommentar in einem bekannten Lanparty Forum. Streitgegenstand war ein Forenbeitrag von Sven "DeichShaf" Wagner zur Fusion-LANparty im Dezember 2002 in Hamm. Da ein - von den Anwälten unterstelltes - Wettbewerbsverhältnis zwischen Lanparty.de und Ipronec nicht vorlag, ignorierte die Redaktion die Abmahnung und verzichtete zum Zwecke des Selbstschutzes auf die zukünftige Berichterstattung und Nennung des klagenden Unternehmens.

Ipronec hat daraufhin im Februar 2003 beim Landgericht Duisburg Klage auf Unterlassung, Widerruf und Schadenersatz gegen Lanparty.de und Sven Wagner eingericht. Der Schadenersatz war seinerzeit mit 50.000 Euro angesetzt, wobei auf Lanparty.de 40% und auf Sven Wagner 60% der Schadenssumme entfallen sollten. Im Laufe des Verfahrens hatte man immer wieder sämtliche Forderungen bestritten und zudem darauf hingewiesen, dass Lanparty.de überhaupt nicht in einem Wettbewerbsverhältnis steht und zudem der Forenbeitrag freie Meinungsäußerung darstellte. Ipronec indes stellte Antrag auf Klageerweiterung und das Landgericht Duisburg gab diesem Antrag statt.

Fortan betrug der Streitwert 275.000 Euro - eine Schadenersatzforderung gegen Lanparty.de und Sven "DeichShaf" Wagner als Gesamtschulder/in. Ein Gutachten wurde erstellt, welches die angeblich aufgestellten Tatsachenbehauptungen technisch widerlegen sollte, es aber nicht zweifelsfrei konnte. Seitens der Redaktion wurde die Durchführung und auch das Ergebnis des Gutachtens bestritten.

Und das Ende der Geschichte

Verfahren wird eingestellt

Nachdem das OLG Düsseldorf bereits im Oktober 2006 entsprechend geurteilt hatte und eine Revision nicht zulassen wollte, war die Klägerin mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe gezogen. Dieser hat in seiner Sitzung vom 24.Mai 2007 entschieden, dass die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen wird.

Damit ist das Verfahren in der Fachgerichtsbarkeit abgeschlossen und das Urteil des OLG Düsseldorf, welcher das Urteil des LG Duisburg vom April 2005 bestätigt hatte, rechtskräftig. LANparty.de darf bestimmte Dinge im geschäftsmäßigen Betrieb der Webseite nicht mehr behaupten und wir müssen einen Widerruf veröffentlichen. Beide Dinge sind bereits seit April 2005 erfüllt.

Die Klägerin wiederum bleibt auf ihrer ungerechtfertigten Schadensersatzforderung in Höhe von 270.849,01€ sitzen und hat zudem neben den Kosten für das Beschwerdeverfahren auch 9/10 der vorher angefallenen Gerichtskosten zu tragen.

"Irgendwie bin ich froh, dass der Scheiß damit schließlich ein Ende gefunden hat." - Sven 'Deichshaf' Wagner


Quelle: Lanparty.de

Quelle: http://www.lanparty.de/board/1,2,6923.html,Quelle: Lanparty.de

Kommentare 2
  • 0
    TorstenTorsten1. Kommentar

    Wieder ruhig schlafen

    Schön, dass es doch noch zu einem glücklichen Ausgang kam. Mit einem ständig anhängenden Rechtsstreit lebt es sich sicherlich sehr stressig.

    Beste Grüße an Deichshaf.
  • 0
    SodanSodan

    das ist doch bescheuert

    wie gestört muss man sein um solche vorderungen zu stellen?
    das ist doch abartig ... wieder ein fall von zu viel freizeit. leute die ernsthaft arbeiten haben gar keine zeit für so ein schmarn.
    nur gut das lanparty.de gewonnen hat.
    wäre sonst eine miese sache gewesen.
??
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