Beckstein will Hafstrafen für Killerspiele
Wenn es nach dem bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) gehen soll, werden demnächst Haftstrafen für die Herstellung und den Vertrieb von Computer- und Videospielen mit Gewaltinhalten verhangen. Laut Spiegel Online soll als Grundlage dazu der Paragrah 131 des Strafgesetzbuches (StGB) dienen, über den die Verbreitung gewaltverherrlichender Medien verboten wird.
Schuldig im Sinne der Anklage macht man sich laut diesem Paragraphen:
"grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen" in einer Art geschildert werden, die "eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt".
Beckstein sieht in dieser Formulierung viel Spielraum und deshalb heißt es in dem Gesetzesentwurf des Freistaat Bayerns: "Wer Computerspiele, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben, verbreitet, [...] herstellt, bezieht, liefert [...], wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft." Besonders das "aktiven Handeln des Spielers" hebt Beckstein als besondere Schwere heraus.
Der Paragraph beinhaltet allerdings auch eine Textpassage, in der es heißt, dass man sich nur dann schuldig machen, wenn man gewaltverherrlichendes Material "öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht". Dies lässt sich nur schwer auf Games anwenden und deshalb sieht der Entwurf von Beckstein vor, dass diese Passage wegfällt. Offiziell soll dieser Entwurf eine Diskussionsgrundlage sein, die man nun mit anderen Ländern und dem Bund abgestimmen und diskutieren werden müsse. Am Ende könne möglicherweise eine Bundesratsinitiative Bayerns stehen. Auf alle Fälle soll nach Plänen des bayerischen Innenministeriums der Gesetzestext vorliegen bis Januar 2007 vorliegen.
"grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen" in einer Art geschildert werden, die "eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt".
Beckstein sieht in dieser Formulierung viel Spielraum und deshalb heißt es in dem Gesetzesentwurf des Freistaat Bayerns: "Wer Computerspiele, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben, verbreitet, [...] herstellt, bezieht, liefert [...], wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft." Besonders das "aktiven Handeln des Spielers" hebt Beckstein als besondere Schwere heraus.
Der Paragraph beinhaltet allerdings auch eine Textpassage, in der es heißt, dass man sich nur dann schuldig machen, wenn man gewaltverherrlichendes Material "öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht". Dies lässt sich nur schwer auf Games anwenden und deshalb sieht der Entwurf von Beckstein vor, dass diese Passage wegfällt. Offiziell soll dieser Entwurf eine Diskussionsgrundlage sein, die man nun mit anderen Ländern und dem Bund abgestimmen und diskutieren werden müsse. Am Ende könne möglicherweise eine Bundesratsinitiative Bayerns stehen. Auf alle Fälle soll nach Plänen des bayerischen Innenministeriums der Gesetzestext vorliegen bis Januar 2007 vorliegen.
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt,Spiegel Online
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Und wer schützt uns vor der CDU?
Ah haaahaaahaaa! Ich lach mich tot! Ich sag nur "Minority Report"! 😃 Und Arschlöcher wie der Beckstein, welche solche undisqualifizierten Aussagen ohne jegliche Grundlage treffen, bekommen unser Geld! - 0
Haftstrafen für Politiker
Und wir fordern dann Haftstrafen für Politiker welche menschenunwürdige Gesetze erlassen, die Freiheit beschneiden und ihre Versprechen nicht halten. Das wäre mal ein wirklich produktives Gesetz. 😉 - 0
hauptsache...
...man darf überhaupt noch was machen ohne dafür gleich innen knast wandern zu müssen -.- - 0
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Und was ist mit Fussball?
"Unklar ist bislang, ob dieses Verbot auch das populäre Spiel "Fußball" betrifft. So haben Studien nachgewiesen, daß bei Besuchern von Bundesligaspielen während und noch einige Zeit nach dem Spiel erhöhter Pulsschlag, erhöhte Reizbarkeit und erhöhte Aggressivität nachweisbar sind - Merkmale wie sie nun auch als "symptomatisch" für Spieler von "Killerspielen" genannt werden."
http://killerspiele.blogger.de/
??
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