Zum Inhalt springen
Allgemein24.10.2006, 23:02← Alle News

Abmahnwelle gegen E-Bay Verkäufer

RonnyRonny1.666 LeserLesezeit 1 Min

Mit einer beispiellosen Abmahnflut drangsaliere die US-Modefirma Abercrombie & Fitch (A & F). nach einem Bericht des Magazins Spiegel http://www.spiegel.de deutsche Verbraucher, "die Klamotten der Marke bei Ebay verhökern". "Der Hintergrund: Zwar hat A & F in Deutschland Markenrechte eingetragen, aber bislang nirgends in Europa die Lizenz erteilt, seine Waren auch zu verkaufen", schreibt der Spiegel. Wer Modeartikel der Firma A & F über Ebay verkaufen wolle, bekomme Post von der Anwaltskanzlei Dr. Winterstein und Dr. Ruhrmann http://www.management-recht.de in Frankfurt am Main. Mit den Ebay-Deals würde man die Markenrechte von A & F verletzen, das "nicht bereit" sei, "den Vertrieb der nicht autorisierten Waren in der BRD hinzunehmen". "Kostenpunkt der strafbewehrten Unterlassungserklärung: 2080,50 Euro. Das sind nur die Anwaltsgebühren, die schon deshalb so drastisch ausfallen, weil der Streitwert sehr hoch angesetzt wird", so das Hamburger Nachrichtenmagazin.

Das sei "ein durchaus lukratives Mandat". In der Anwaltschaft stößt diese Berufspraxis allerdings auf harte Kritik: "Nirgendwo sonst ufert das Abmahnwesen derart aus wie in Deutschland. Nur in Deutschland darf für die Abmahnung eine Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erhoben werden. In allen anderen Ländern der EU darf für eine Abmahnung kein Geld verlangt werden. Diese Gebühr hat auch noch der Gegner zu tragen. Daher sind Abmahnungen eine beliebte und einfache Einkommensquelle für entsprechend umtriebige Anwälte, aber auch für Gewerbetreibende als wirksames Mittel gegen missliebige Konkurrenten", kritisiert der Bonner Rechtsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Mingers & Kollegen http://www.justus-online.de. "

Quelle: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=061025003, Quelle: pressetext.de;http://capefeare.com/lawyer.gif, Bildquelle

Kommentare 0
??
öffentlich · unter dem Artikel
als … · +2 PLoints
Womit willst du anfangen?
2.000 Zeichen, öffentlich, bleibt im Archiv.
0 / 2.000 Zeichen
Enter = Zeilenumbruch · Strg+Enter = senden
Mehr aus Allgemein