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Szene10.01.2009, 09:33← Alle News

Videowebseite gewinnt Copyright-Streit

RonnyRonny1.163 LeserLesezeit 1 Min

Die in Deutschland eher unbekannte Videowebseite veoh.com, konnte in der letzten Woche einen weiteren Sieg im Streit um vermeintliche Copyright-Verstöße erringen. Universal Music verklagte die Webseite augrund mehrer Verstöße. Auf der Webseite fand Universal immer wieder Videomaterial, deren Rechteinhaber Universal selber war.

Videowebseite gewinnt Copyright-Streit
Es war ein glorreicher Tag für Portale wie Youtube, MySpace oder ähnliche, auf denen man eigene Videos veröffentlichen kann. Laut der Auffassung eines Richters ist an der Bereitstellung einer Plattform auf der unter anderem auch urheberrechtliches Material zu finden ist, nichts Verwerfliches, sofern das Material nicht vom Betreiber der Webseite selber veröffentlicht wurde und dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Copyrightverletzungen hingewiesen hat. In seinem Urteil beruft sich der Richter auf den in Amerika bestehenden Digital Millenium Copyright Act, denn laut diesem machen sich die Betreiber solcher Plattformen nur strafbar, wenn sie Inhalte welche gegen geltende Copyrightbestimmungen verstoßen und diese gemeldet wurden, nicht von ihrer Plattform entfernen.

Genau dies trifft in dem Fall von veoh.com zu. Die Betreiber des Videoportals weißen ihre Nutzer nicht nur ausdrücklich darauf hin, dass sie bitte keine Videos hoch laden sollen, bei denen eine Urheberrechtsverletzung vorliegen könnte, sondern entfernen auch immer wieder fleißig Videos die gegen diese Abmachung verstoßen. Damit errang veoh.com schon zum zweiten Mal einen Sieg gegen die Musik- und Videoindustrie. Im ersten Fall, welcher im letzten Sommer für veoh.com entschieden wurde, verklagte ein Pornovideostudio das Portal, weil sich auf diesem immer wieder Inhalte von diversen Stars der Pornoszene wieder fanden.

Quellen: pressetext.de, veoh.com
Kommentare 7
  • 0
    Pvt._HudsonPvt._Hudson1. Kommentar

    Wichtiger Entscheid!

    Ich selber musste kürzlich erfahren, dass eines meiner Videos von Youtube.com entfernt wurde, weil ich ein 25 Sekunden-Ausschnitt aus einem Lied - welches im Jahr 1967 veröffentlicht wurde !!! - als Hintergrundmusik verwendet habe. Zum einen fragt man sich doch da, wer sich die Videos anguckt um sie anschließend bei den entsprechenden Platformen zu melden und zum anderen frage ich mich, warum das nicht tolleriert wird, denn schließlich werden Musikstücke nicht selten durch solche "Auftritte" bekannt(er).

    Mal sehen, ich könnte ja mal versuchen dagegen gerichtlich vorzugehen, denn auf dem Album von damals gab es noch keinerlei rechtliche Hinweise auf ein Verbot der öffentlichen Vorführung, erst recht nicht der nichtkommerziellen. Schließlich hat mich der vermeidliche Produzent, der mein Video angezeigt hat durch die Entfernung meines Videos - also meines eigenen geistigen Eigentums - meiner Persönlichkeitsrechte beraubt. Ich werd der Sache mal nachgehen...
  • 0
    BaluBalu

    Antwort

    ...Zum einen fragt man sich doch da, wer sich die Videos anguckt um sie anschließend bei den entsprechenden Platformen zu melden...


    Die Musik- und die Filmindustrie beschäftigen geradezu ein Heer von kleinen Angestellten (häufig Studenten), die nichts anderes zu tun haben, als den ganzen Tag bzw. die ganze Schicht über durch sämtliche Videoportale zu surfen und solche Videos zu finden, die gegen gewisse Auflagen verstossen. Die werden dann notiert, gesammelt und an die Abteilungen, für die sie arbeiten, gemeldet, die geben es dann an die Rechtsabteilungen der Firmen weiter und die schicken dann juristisch ausgeklauselte Unterlassungserklärungen mit dicken finanziellen Strafandrohungen an die Portalbetreiber.
    Diese beschäftigen dann wiederum ein Heer von Mitarbeitern, welche die Videos dann von den Plattformen entfernen, damit die Forderungen erfüllt werden und die Portalbetreiber keinen finanziellen Schaden nehmen.

    So schaut's aus.
  • 0
    BiggaBigga

    Rechtliche Basis

    Man braucht doch keinen Hinweis auf das Verbot öffentlicher Vorführung oder? Ist das nicht automatisch durch die geltenden Gesetze abgedeckt?
  • 0
    Pvt._HudsonPvt._Hudson

    @Bigga

    Das weis ich auch nicht so genau, aber wenn dem so wäre:

    - Warum steht es dann auf jeder CD?
    - Warum nervt man mich dann selbst bei gekauften DVDs vor dem Titelmenü damit?
    - Weshalb muss ich bei der Installation von Software ein Kreuzchen machen?
    - Warum wird es mir im Kino untergejubelt, obwohl ich 10 Minuten vorher Geld für den Film bezahlt habe?
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    BaluBalu

    Weil...

    ...es immer genügend Leute gibt, die...

    ...auf öffentlichen Veranstaltungen, Parties, etc. trotzdem CD's mit Mucke abspielen, obwohl sie dafür Knete an die GEMA abdrücken müssten.
    ...DVD's mit Filmen oder Musikvideos vor Publikum auf öffentlichen Veranstaltungen oder in Einrichtungen mit (mehr oder minder) öffentlichem Verkehr abspielen.
    ...Software rippen, brennen und auf vielfältige Art und Weise verbreiten.
    ...im Kino eine Videokamera hinstellen und den Film mitschneiden, um ihn hinterher im Internet einem breiteren Publikum zur Verfügung zu stellen.

    Erst wenn diese illegalen Handlungen (und noch einiges mehr) auch dem letzten klar sind, dann - und wirklich erst dann - muss nicht mehr darauf hingewiesen werden.
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    Pvt._HudsonPvt._Hudson

    Ich mein ja nur...

    ... wenn ich mit Musik, welche ich mir selber kaufe, ein Video hinterlege, in den Credits darauf hinweise, ich selber keinen geldwerten Vorteil daraus erlange und das ganze auch lediglich auszugsweise ist, weshalb stellt sich der Publisher selbst in solch schlechtes Licht?
    Ich frage mich, sollen die Kunden jedes mal, wenn sie so ein Lied hören (welches wegen eines auszugsweisen Auftritts in einem Amateurvideo die Entfernung des Clips von Online-Video-Börsen zu vertreten hat) an diese Misslichkeit erinnert werden? Tolle Firmenphilosophie, ganz ehrlich, damit gewinnt man keine Kunden.
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    BaluBalu

    Damit...

    ...gehörst du zu einem verschwindend geringen Bruchteil von Kunden, auf welche die Plattenfirmen getrost verzichten können. Denen sind nämlich die Kunden am liebsten, die sich die Silberscheibe kaufen und zuhause oder unterwegs anhören. Direkt gefolgt von denen, die diese Scheiben öffentlich abspielen und brav ihre Gebühren dafür abdrücken. Und das sehen die meisten (nicht alle) Interpreten bestimmt genauso, denn da kommen schliesslich auch deren Einnahmen her.
??
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