Psystar, Hersteller von Mac-Klonen, hat nun die erste Niederlage im Kampf gegen Apple eingesteckt. Zwar haben die Kalifornier nichts dazu beigetragen, sie dürften es allerdings mit Freude aufgenommen haben.

Vor mehreren Wochen hat Psystar eine Klage gegen Apple eingereicht. Laut ihrer Interpretation verstößt die Endbenutzerlizenzvereinbarung von Mac OS X gegen das Wettbewerbsrecht. In dieser steht geschrieben, dass das Betriebssystem nur auf einem Apple-System installiert werden darf. Der US Bundesrichter William Alsup wies Psystars Klage nun zurück.
"Der Kläger konnte nicht schlüssig darlegen, dass Apples Betriebssystem so einzigartig ist, dass es kein potenzielles Konkurrenzprodukt gibt" begründete der Richter sein Urteil. Mit anderen Worten sieht der Richter keinen Nachteil darin, ein anderes Betriebssystem zu verwenden. Psystar hat nun noch 20 Tage Zeit Widerspruch einzulegen, dazu sind jedoch neue Argumente nötig.
Für den, wahrscheinlich noch lange anhaltenden, Rechtsstreit ist dieses Urteil durchaus wichtig, stützt Psystar doch eigentlich seine ganze Argumentation auf diesem Punkt. Apple hingegen kann nun gelassener in den Kampf ziehen. Ganz nebenbei werden es die Mannen von Microsoft auch gerne hören, dass Mac OS X nicht so einzigartig zu sein scheint.
"Der Kläger konnte nicht schlüssig darlegen, dass Apples Betriebssystem so einzigartig ist, dass es kein potenzielles Konkurrenzprodukt gibt" begründete der Richter sein Urteil. Mit anderen Worten sieht der Richter keinen Nachteil darin, ein anderes Betriebssystem zu verwenden. Psystar hat nun noch 20 Tage Zeit Widerspruch einzulegen, dazu sind jedoch neue Argumente nötig.
Für den, wahrscheinlich noch lange anhaltenden, Rechtsstreit ist dieses Urteil durchaus wichtig, stützt Psystar doch eigentlich seine ganze Argumentation auf diesem Punkt. Apple hingegen kann nun gelassener in den Kampf ziehen. Ganz nebenbei werden es die Mannen von Microsoft auch gerne hören, dass Mac OS X nicht so einzigartig zu sein scheint.
Quelle: http://www.apple.com/de/,Apple
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Unerwartet
Dieses Urteil hätte ich so nicht erwartet, weil die Kopplung Hardware <> Betriebssystem schon als hart an der Grenze angesiedelt empfinde ... Naja, bleibt zu warten, was nun noch kommt. - 0
hm
Ich finde das so eigentlich in Ordnung. Meiner Meinung nach sollten Entwickler einer bestimmten Software auch das Recht darauf haben, dass sie bestimmen können wo diese Software zu benutzen ist und wo nicht. Es handelt sich bei diesem Fall ja auch um ein Unternehmen welches dieses Betriebssystem verkauft und nicht um einen Privatmann. - 0
.
Finde ich allerdings problematisch, wenn der Herstellter der Software gleichzeitig der Hersteller der einzigen legitimen Hardwarebasis sein soll.
??
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