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Szene04.11.2008, 05:10← Alle News

Frankreich vs. Internetpiraten

Fr3dd1Fr3dd11.034 LeserLesezeit 1 Min

In Zeiten der Wirtschaftskrise fängt jedes Land an, eine eigenen Gesetze zu überdenken und zu schauen wo noch Nachbesserungsbedarf besteht. In Frankreich ist man schon seit längerem mit dem Urheberschutzrecht unzufrieden. Mit einem neuen System sollen nun auch kleinere Internetpiraten angegangen werden.

Frankreich vs. Internetpiraten

Bisher ist das französische Urheberschutzrecht sehr streng gehalten. Selbst kleinere Fälle konnten mit Geldstrafen von bis zu 300.000€ oder mit drei Jahren Haft bestraft werden. Für den kleinen Mann wäre dies mit Sicherheit der finanzielle Ruin und das aus seiner Existenz. Nun hat man im französischen Senat ein neuen Urheberrechtsgesetz verabschiedet.

Das neue System funktioniert in Schritten und zieht den Angeklagten nicht direkt ins Aus. Bei dem Erfassen des ersten Vergehens, beispielsweise illegal aus dem Internet geladene Musik, bekommt der Schuldige eine Aufforderung, diese Handlung nicht zu wiederholen. Die Aufforderung kommt von der Kontrollbehörde „Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet“, kurz HADOPI (eine Abkürzung die wirklich kürzer ist als der eigentliche Name). Wird während der nächsten sechs Monate ein weiteres Vergehen erfasst, kann der Internetzugang für einen Monat gesperrt werden. Nach Ablauf dieser Sperrung folgt eine weiterer sechs monatige Frist. Fällt die Person in diesem Zeitraum wieder auf, kann eine Kündigung beim Provider erzwungen werden. Dazu kommt, dass der Betroffene keine neuen Verträge bei anderen Providern mehr unterschreiben kann. Erst nach dem Ablauf eines Jahres, kann man wieder einen neuen Vertrag unterschreiben.

An sich finden viele Abgeordnete diese neue Regelung besser als die alte. Immerhin stimmten 297 Senatoren dafür und nur 15 dagegen. Noch ist der Gesetzestext jedoch nicht wirksam. Erst muss sich das französische Abgeordnetenhaus damit beschäftigen und sich dafür entscheiden. Wird das Gesetz wirklich umgesetzt, stellt sich die Frage in wie weit es dem EU-Recht entspricht. Nach diesem dürfen auch im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen keine Einschränkungen der Grundrechte vorgenommen werden, sofern die Justiz nicht eingeschaltet ist.

Quelle: http://www.computerbase.de,Computerbase

Kommentare 2
  • 0
    RonnyRonny1. Kommentar

    Soweit ich weiß

    ist der Zugang ins Internet "noch" kein Grundrecht. Aber vielleicht wisst ihr ja mehr.
  • 0
    Fr3dd1Fr3dd1

    Ich denke...

    ... dass das vielleicht was mit dem Grundrecht auf Informationen oder so zu tun hat.
??
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