Amerika führt Blockwartsystem der Nazis ein
„hier wohnt die nervigste frau die man sich vorstellen. und lässt sich von alten, ekligen kubanern bumsen...“. Was sich liest wie eine Aussage aus einer Nachmittagstalkshow, kann bald zum Verhängnis vieler Deutscher werden. Der Grund hierfür ist eine amerikanische Webseite, welche sich mit Nachbarn beschäftigt. Auf der Seite rottenNeighbor.com kann man seine Nachbarn loben oder denunzieren, und dies weltweit.

Ein Besuch der Seite rottenNeighbor.com lohnt sich. Warum? Weil man doch gerne wissen möchte ob man von seinen lieben Mitmenschen schon einen Eintrag erhalten hat. Und dies mit Recht, denn in der Zwischenzeit tauchen immer mehr rote Häuschen auch in den deutschen Großstädten auf. Das die roten Häuschen hierfür für schlechte und die grünen für gute Nachbarn stehen, erkennt man sofort auf den ersten Blick, auch wenn man nicht über Englischkenntnisse verfügt.
„Denunzieren leicht gemacht.“, könnte ein eventueller deutscher Ableger der Seite lauten. Doch dazu wird es wahrscheinlich nicht kommen. Denn das öffentliche Heruntermachen von Personen ist zum Glück in Deutschland noch verboten. Hans Zeger, Obmann des Vereins für Datenschutz Arge Daten, vergleicht diese Plattform dann auch zu Recht mit dem Blockwart-System im dritten Reich.
Der Blockwart war während der Naziherrschaft für 40 bis 60 Haushalte verantwortlich und durfte sich um verschiedene Dinge kümmern. Unter anderem auch musste er auch sogenannten „Judenfreunden“ bei der NSDAP anzeigen. Liest man sich in diesem Zusammenhang die Bemerkungen auf der Seite rottenNeighbor.com durch, stellt man sehr schnell fest, dass die Tendenzen auf der Seite sich schon weit über den rechtlichen Rahmen bewegen.
Aussagen wie:
„Vermieterin vermietet kleine Räume und lässt sich die Miete schwarz auf die Hand geben. Verschafft sich ohne zu fragen Zutritt, spioniert und dreht die Heizungen ab um Kosten zu sparen. Hängt Notizzettel an die Türen wegen angeblicher Mieterhöhungen. Ganz übler Betrug! Finger weg!“ (eindeutiger Hinweis auf Adresse vorhanden)
„Hier wohnt in Höfestrasse 28 Herr ***** der im Internet Betrug begeht. Gerne taucht er auch bei Ebay auf und verlangt Vorkasse aber versendet nichts!!!!! Auch nach Anfrage per Telefon sieht er sich nicht im Stande das Geld zurück zu überweisen. Aber da sich schon mehr Betrogene gefunden haben wird der demnächst mal persönlich dazu befragt von ca. 10 bis 20 Leuten. Die Polizei Wache ist ja gleich nebenan. Die kann gleich mitkommen und den Penner festnehmen.“ (Name wurde von der Redaktion mit Sternen versehen)
„hier wohnen 2 ossischlampen“ (Einfamilienhaus)
sind klare Hinweise auf Personen.
Das solche Aussagen meistens subjektiv sind und nur die Meinung des Eintragenden wiedergibt, kann zusätzlich dazu beitragen, dass auch gut gemeinte Hinweise, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Spätestens dann, wenn einer der Betroffenen Klage einreicht, vorausgesetzt er hat Hinweise auf denjenigen, welcher den Eintrag vornahm. Eine Klage gegen den Webseitenbetreiber, wird dagegen zwecklos sein, da dieser der US Justiz und nicht der deutschen Justiz unterliegt.
„Denunzieren leicht gemacht.“, könnte ein eventueller deutscher Ableger der Seite lauten. Doch dazu wird es wahrscheinlich nicht kommen. Denn das öffentliche Heruntermachen von Personen ist zum Glück in Deutschland noch verboten. Hans Zeger, Obmann des Vereins für Datenschutz Arge Daten, vergleicht diese Plattform dann auch zu Recht mit dem Blockwart-System im dritten Reich.
Der Blockwart war während der Naziherrschaft für 40 bis 60 Haushalte verantwortlich und durfte sich um verschiedene Dinge kümmern. Unter anderem auch musste er auch sogenannten „Judenfreunden“ bei der NSDAP anzeigen. Liest man sich in diesem Zusammenhang die Bemerkungen auf der Seite rottenNeighbor.com durch, stellt man sehr schnell fest, dass die Tendenzen auf der Seite sich schon weit über den rechtlichen Rahmen bewegen.
Aussagen wie:
„Vermieterin vermietet kleine Räume und lässt sich die Miete schwarz auf die Hand geben. Verschafft sich ohne zu fragen Zutritt, spioniert und dreht die Heizungen ab um Kosten zu sparen. Hängt Notizzettel an die Türen wegen angeblicher Mieterhöhungen. Ganz übler Betrug! Finger weg!“ (eindeutiger Hinweis auf Adresse vorhanden)
„Hier wohnt in Höfestrasse 28 Herr ***** der im Internet Betrug begeht. Gerne taucht er auch bei Ebay auf und verlangt Vorkasse aber versendet nichts!!!!! Auch nach Anfrage per Telefon sieht er sich nicht im Stande das Geld zurück zu überweisen. Aber da sich schon mehr Betrogene gefunden haben wird der demnächst mal persönlich dazu befragt von ca. 10 bis 20 Leuten. Die Polizei Wache ist ja gleich nebenan. Die kann gleich mitkommen und den Penner festnehmen.“ (Name wurde von der Redaktion mit Sternen versehen)
„hier wohnen 2 ossischlampen“ (Einfamilienhaus)
sind klare Hinweise auf Personen.
Das solche Aussagen meistens subjektiv sind und nur die Meinung des Eintragenden wiedergibt, kann zusätzlich dazu beitragen, dass auch gut gemeinte Hinweise, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Spätestens dann, wenn einer der Betroffenen Klage einreicht, vorausgesetzt er hat Hinweise auf denjenigen, welcher den Eintrag vornahm. Eine Klage gegen den Webseitenbetreiber, wird dagegen zwecklos sein, da dieser der US Justiz und nicht der deutschen Justiz unterliegt.
Quelle: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=080718002, pressetext.de;http://www.rottenneighbor.com, rottenneighbor.com;http://de.wikipedia.org/wiki/Blockwart, wikipedia.de;
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