Zum Inhalt springen
Szene28.05.2008, 23:53← Alle News

Altes Schnurlostelefon? – 1.600 Euro Ordnungsgeld!

RonnyRonny2.389 LeserLesezeit 1 Min

„Heute ist ein schöner Tag“, dachte sich Sven B. (Name von der Redaktion geändert) als er nach Hause kam und die Post aus seinem Briefkasten holte. Heute abend sollte es noch mit den Jungs in den Biergarten, zum Länderspiel gehen. Doch dann erblickte Sven den Brief der Bundesnetzagentur. „Was wollen die denn?“, dachte er sich und öffnete das eigenartige Schreiben. In diesem stand eine Forderung von 1.600 Euro, wegen der Benutzung eines nicht genehmigten Schnurlostelefons. Die Vorfreude auf den Abend war dahin und auch von dem Spiel bekam Sven wenig mit. Statt dessen kam es zu heftigen Diskussionen mit seinen Freuden, was er denn nun gegen das Schreiben der Bundesnetzagentur unternehmen sollte.

Altes Schnurlostelefon? – 1.600 Euro Ordnungsgeld!
Die Chancen, dass er die Zahlung abwenden kann, stehen äußerst schlecht und im nächsten Jahr könnte es eine Reihe weiterer Bürger in Deutschland treffen. Grund dafür ist die Sperrung der Frequenzen im oberen Megahertzbereich für Schnurlostelefone, welche ab dem 01.01.2009 in Kraft tritt. Dann dürfen alle Telefone, welche der sogenannten ersten Generation angehören, nicht mehr verwendet werden. Betroffen sind die Geräte, welche die Frequenzbereiche zwischen 885 – 887MHz, 864,1 - 868,1 MHz und 930 - 932 MHz nutzen. Diese müssen bis zum 31.12.2008 aussortiert und entsorgt werden. Wer solche Geräte ab dem neuen Jahr weiter nutzt, muss mit einer saftigen Geldstrafe rechnen.

Doch wie findet man raus, ob das Schnurlostelefon zu Hause in diese Kategorie fällt oder nicht? Die Bundesnetzagentur gibt dafür auf ihrer Seite jede Menge Tipps und Hinweise. Ein erster Indiz dafür, dass das Telefon nicht mehr den neuen Anforderungen genügt, ist der Hinweis im Namen. Alle Geräte, welche die Bezeichnung Sinus 1 oder Sinus 5 tragen, können schon einmal entsorgt werden. Auch Telefone mit der Zulassungsendung U und V fallen darunter. Wer jetzt immer noch nicht weiß, ob sein Gerät zu den zu entsorgenden Geräten gehört, für den hat die Bundesnetzagentur eine eigene Rufnummer geschalten. Unter 0180 – 3 23 23 23 (9 Ct/Minute aus dem Festnetz) erfährt man am schnellsten ob einen ein Ordnungsgeld blühen kann oder ob man sorglos, zumindestens bis 2013, weiter telefonieren darf. Zu diesem Zeitpunkt läuft nämlich die Nutzung des Frequenzbereiches für die modernen Schnurlostelefone aus.

Quelle: http://www.bundesnetzagentur.de/enid/4ece19dae83dae166f9a68079b4339e1,0/InfoBlatt/Schnurlose_Telefone_3xe.html, bundesnetzagentur.de

Kommentare 4
  • 0
    eastwave.phileastwave.phil1. Kommentar

    hää??

    wasn das fürn shice...

    kann mir da jetzt ncoh jemand den sinn erklären?? also was bringt mir das?? außer geldmacherei

    und dann nochwas ... wie können die das überprüfen??
  • 0
    wourwour

    ^^

    tcha was bringt der scheiss ... gute frage die Frequenzen werden bestimmt für was anderes genutzt/verkauft ... und jeder hat schonmal so einen messwagen hier rumstehen sehen da kriegen die das raus 😉
  • 0
    SmithersSmithers

    siehe

    Heise.de http://www.heise.de/newsticker/Bundesnetzagentur-warnt-vor-Nutzung-alter-Schnurlos-Telefone-nach-2008--/meldung/108554/ da steht das die Frequenzen für den Mobilfunk genutzt werden sollen... und auch bei DECT wird der Trend in 2-3 Jahren dahin gehen auf HD Telefonie umzusteigen. Dank VoIP ist das bereits jetzt schon möglich.. nur endgeräte fehlen noch in günstigen preisen...
  • 0
    FREDchenFREDchen

    haha

    Lustig, jetzt dürfen einige sich ein neues Telefon anschaffen.
    Ich werd auch irgendwann mal schauen, ob unser Telefon auch noch nächstes Jahr der Norm entspricht...
    aber schon scheiße sowas...
??
öffentlich · unter dem Artikel
als … · +2 PLoints
Womit willst du anfangen?
2.000 Zeichen, öffentlich, bleibt im Archiv.
0 / 2.000 Zeichen
Enter = Zeilenumbruch · Strg+Enter = senden
Mehr aus Szene