Immer wieder kommt es vor, dass Privatpersonen bei der Einrichtung ihres WLANs die Sicherung desselben durch ein Passwort vergessen oder übersehen. Ohne das diese es dann auf Anhieb merken, surft bald die halbe Nachbarschaft heimlich zum Nulltarif im Internet. Doch was bisher höchstens als Kavalliersdelikt galt, geht nunmehr als Straftat durch.

Aufgrund seiner schwierigen, finanziellen Situation nutzte Ende 2006 ein Jugendlicher im nordrhein-westfälischen Wuppertal "vom Bürgersteig aus" das ungeschützte WLAN eines Anwohners. Als dieser das bemerkte, rief er die Polizei, welche das Notebook beschlagnahmte. Er erstattete außerdem Anzeige, obwohl ihm kein finanzieller, materieller oder sonstiger Schaden zugefügt wurde.
Im Urteil des im vergangenen Jahres verhandelten und nun bekannt gewordenen Vorfalls befand das Amtsgericht Wuppertal, dass der jugendliche Angeklagte durch sein heimliches Nutzen des Access Points gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Datenschutzgesetz (BDSG) verstoßen hat.
[SCREEN:0]Während § 89 TKG (beschreibt das Verbot, Funkanlagen abzuhören) den WLAN- Router als "elektrische Sende- und Empfangseinrichtung" und damit als Funkanlage festlegt, welche Nachrichten versendet (hier: der Bezug der IP-Adresse), habe er mit dem Erhalt einer IP-Adresse auch gegen § 44 BDSG verstoßen. Demnach wurden damit "unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein sind" abgerufen.
Angesichts der in diesem Bereich noch unerfahrenen Rechtssprechung und der in dieser Sache offensichtlich unzureichenden Argumentationslage wurde der Angeklagte verwarnt. Bei einer Wiederholungstat müsse er mit einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen mal 5 Euro rechnen.
Im Urteil des im vergangenen Jahres verhandelten und nun bekannt gewordenen Vorfalls befand das Amtsgericht Wuppertal, dass der jugendliche Angeklagte durch sein heimliches Nutzen des Access Points gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Datenschutzgesetz (BDSG) verstoßen hat.
[SCREEN:0]Während § 89 TKG (beschreibt das Verbot, Funkanlagen abzuhören) den WLAN- Router als "elektrische Sende- und Empfangseinrichtung" und damit als Funkanlage festlegt, welche Nachrichten versendet (hier: der Bezug der IP-Adresse), habe er mit dem Erhalt einer IP-Adresse auch gegen § 44 BDSG verstoßen. Demnach wurden damit "unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein sind" abgerufen.
Angesichts der in diesem Bereich noch unerfahrenen Rechtssprechung und der in dieser Sache offensichtlich unzureichenden Argumentationslage wurde der Angeklagte verwarnt. Bei einer Wiederholungstat müsse er mit einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen mal 5 Euro rechnen.
Quelle: http://www.heise.de,Quelle
- 0
Kriminelle Absichten?
An meinem ehemaligen als auch an meinem aktuellen Wohnort hatte und habe ich Zugriff auf ungesicherte drahtlose Netzwerke. Und es scheint schwer der Versuchung entgegenzutreten diese auch zu nutzen, wenn irgendjemand in der WG unser WLAN mal wieder strapaziert und du schon im Bett liegst und nochn bisschen im Netz rumstromern willst.
Dennoch is das m. E. rechtlich total bescheiden zu regeln. Ich will, dass der Staat dafür sorgt, dass ich meine Haustür 24:7 sperrangelweit offen stehen lassen kann (weil ich zu doof dafür bin, die zuzumachen) und keiner reingeht. - 0GAGast
UPS
Na ja was soll man sagen nen Laptop mit linux entsprechende Progs und ab gehts - wo sind den die sicheren Netwerke?
Scheiss auf WEP WPA und so nen Käse, was der Mensch erschafft kann ein anderer sich zu nutzen machen das ist der Lauf des Lebens - 0
Na toll
Ich surfe zu Hause mit dem Iphone beim Nachbarn mit... Damit ists wohl vorbei... sonst zeigt der mich och an... Die Stasinachbarn haben doch immer lange Weile und ne gute Rechtsschutz...
??
öffentlich · unter dem Artikel
als … · +2 PLoints
Womit willst du anfangen?
2.000 Zeichen, öffentlich, bleibt im Archiv.
0 / 2.000 Zeichen
Enter = Zeilenumbruch · Strg+Enter = senden

Szene26.04.2011, 16:48
Playstation: Wie Sony seine Kunden über 77 Millionen gestohlene Daten informiert
Torsten0
Szene09.05.2010, 09:15
Beatboxender Hund
aD0
Szene21.04.2010, 11:24
Platzverbot: Warum Blizzard 320.000 Warcraft 3 und Diablo 2 Spieler sperrt
Torsten0
Szene18.04.2010, 03:23
Wie SouthPark Facebook aufs Korn nahm
Torsten0