Mal ehrlich, insgeheim wussten wir es schon immer, der Computer ist Bestandteil der Seele des Menschen - getreu dem Motto, wir sind Borg, sah das Verfassungsgericht in Karlsruhe das genauso und hat dabei der großzügigen Datenpiraterie Tür und Tor geöffnet - es ist eben bei jedem Segen auch ein Fluch.

Wie Spiegel-Online berichtet, unterstehen Datenträger von informationstechnischen Systemen (kurz: Compi) nun unter einem vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe neu geschaffenen Recht, welches jene Systeme zur Persönlichkeit seines Besitzers zählt. Infolgedessen dürfen dieses Systeme natürlich auch nicht mehr durchsucht werden, ohne dass "akute Gefahr für Leib und Leben" bestünde.
Genaueres nachlesen kann man unter Spiegel Online.
So schön dies auch auf den dersten Blick sein mag, die andere Seite der Medaille stellt die dadurch entstehende Begünstigung von Datenkriminalität dar. Interessant ist im Gegenzug, wenn man das kürzlich in Kraft getretene Gebot zur Vorratsdatenspeicherung betrachtet, welches einen Trend in die genau andere Richtung darstellt. Möglicherweise könnte man bei langem darüber Nachdenken sogar einen Widerspruch erkennen.
Genaueres nachlesen kann man unter Spiegel Online.
So schön dies auch auf den dersten Blick sein mag, die andere Seite der Medaille stellt die dadurch entstehende Begünstigung von Datenkriminalität dar. Interessant ist im Gegenzug, wenn man das kürzlich in Kraft getretene Gebot zur Vorratsdatenspeicherung betrachtet, welches einen Trend in die genau andere Richtung darstellt. Möglicherweise könnte man bei langem darüber Nachdenken sogar einen Widerspruch erkennen.
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538238,00.html,Spiegel Online
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Vielen Dank
Für die Lesernews. Ich finde es gut, dass die (computerisierte) Privatsphäre offenbar doch mehr Priorität genießt, als das die Möglichkeit, über diesen Datenweg zu ermitteln. - 0
So ist es
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zu den Onlinedurchsuchungen hat ein allgemeines Aufatmen bescherrt.
Das Computer trotzdem durchsucht werden dürfen, wurde ebenfalls im Urteil bestätigt. Jedoch darf dies nur geschehen wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Und unter "Begründet" vesteht man die selbe Rechtslage, welche auch eine Wohnungsdurchsuchung rechtfertigen würde. - 0
Bitteschön :)
Das Video hat zwar nicht direkt was mit der Sache zu tun, aber gut. Etwas merkwürdig finde ich auch die Änderung des Titels.
??
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